Renovatio ist Ihr Spezialist für Managementsysteme und Datenschutz/IT-Sicherheit. Mit fundierter Fach- und Sachkompetenz entwickeln wir individuelle Lösungen, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind.
Heinz Nikolaus
Geschäftsführender Inhaber

NIS2-Richtlinie

Strategische Sicherheit für Ihre unternehmensinterne IT

Rundum abgesichert
01.

Strategische Sicherheit für Ihre unternehmensinterne IT. Wir sind Spezialisten für Ihre IT-Sicherheit und unterstützen Sie gerne bei der Einführung eines IT-Sicherheitkonzeptes.

IT-Sicherheitskonzept
Ihr Weg zum Zertifikat
02.

Mit Renovatio sichern Sie sich die ISO 27001-Zertifizierung und erfüllen zugleich alle Anforderungen der NIS2-Richtlinie. 

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten und in kritischen Sektoren tätig sind (z.B. Energie, Gesundheit, Transport, Finanzwesen und öffentliche Verwaltung) müssen sowohl die Anforderungen der ISO 27001 als auch der NIS2-Richtlinie erfüllen.

ISO 27001 & NIS2-Richtlnie
Datenschutz-Grundverordnung
03.

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine überarbeitete und verstärkte Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die von der Europäischen Union verabschiedet wurde, um die Cybersicherheit und die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe in kritischen Sektoren zu verbessern.

NIS2-Richtlinie

IT-Sicherheitskonzept - Mit Renovatio auf der sicheren Seite

Wir unterstützten Unternehmen dabei, effektive IT-Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die Anforderungen der ISO 27001 zu erfüllen und die Vorgaben der NIS2-Richtlinie umzusetzen.

Zeit sparen durch professionelle Unterstützung!

In unserem gemeinsamen Projekt ist es unser Ziel, Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen, damit Sie sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Lassen Sie sich jetzt  zum Thema NIS2-Umsetzung beraten.

Kaiserswerther Straße 215
40474 Düsseldorf


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    FAQ | NIS2-Richtlinie

    Verbesserung der Cybersicherheit:
    Die NIS2-Richtlinie hat zum Ziel, das allgemeine Cybersicherheitsniveau in der EU zu erhöhen. Dies geschieht durch die Einführung strengerer Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Unternehmen und Organisationen.

    Erweiterter Anwendungsbereich:
    Im Gegensatz zur ursprünglichen NIS-Richtlinie, die sich auf spezifische kritische Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen und Gesundheitswesen konzentrierte, erweitert NIS2 den Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren und Dienstleister. Dazu gehören unter anderem öffentliche Verwaltungen und Anbieter digitaler Infrastruktur.

     

    Erweiterte Sektoren und Dienste: Die NIS2-Richtlinie umfasst nun eine breitere Palette von Sektoren, darunter Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion sowie digitale Dienste wie Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste, sowie Post- und Kurierdienste.

    Strengere Sicherheitsmaßnahmen: Organisationen müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren, einschließlich Risikomanagement, Sicherheitsvorfälle, Geschäftskontinuität und Krisenmanagement.

    Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die erbrachten Dienste haben könnten, müssen innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung gemeldet werden. Eine vollständige Meldung muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

    Verstärkte Zusammenarbeit: Die Richtlinie fördert eine engere Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten der EU durch die Einrichtung eines Europäischen Cybersicherheitszentrums und verstärkte Informationsaustauschmechanismen.

    Nationale Umsetzung: Die Mitgliedstaaten der EU müssen die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen und dafür sorgen, dass betroffene Unternehmen und Organisationen die neuen Anforderungen erfüllen.

    Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Richtlinie drohen den Unternehmen erhebliche Geldstrafen und andere Sanktionen.

    NIS2-Richtlinie Vorteile und Herausforderungen

    Erhöhte Sicherheit:

    Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie wird voraussichtlich zu einer erheblichen Verbesserung der Cybersicherheitslage in der EU führen.

    Herausforderungen

    Die Einhaltung der strengen Anforderungen kann für einige Organisationen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), eine Herausforderung darstellen. Es wird daher wichtig sein, entsprechende Ressourcen und Unterstützung bereitzustellen.

    Externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)

    Mit Renovatio erhalten Sie Unterstützung durch einen externen Informationssicherheitsbeauftragten. Unsere tiefgehende Expertise und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, erstklassige Sicherheitsstandards für Ihr Unternehmen zu etablieren und zu gewährleisten. Setzen Sie auf unser Know-how, um Ihre IT-Sicherheit auf dem höchsten Niveau zu sichern.

    Benötigen Sie einen externen Informationssicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen?

    +49 (0) 211 54 080 157 | info@renovatio.me

    Unternehmen und Organisationen sollten rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um sich auf die neuen Anforderungen der NIS2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) der EU vorzubereiten und die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen. In Deutschland ist die Umsetzung der NIS2-Richtlinie für den 24. Oktober 2024 vorgesehen. Die NIS2-Richtlinie wird wirksam, sobald sie von den Mitgliedstaaten der EU und EWR in nationales Recht überführt wird.

    Welche Ziele haben Sie für Ihre IT-Sicherheit?

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    Jetzt Beratung zur NIS2-Richtlinie sichern!

    Mit fundiertem Expertenwissen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie.

    BAFA Fördermittel

    FÖRDERMITTEL-BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN

    Für alle von uns angebotenen Qualitätsmanagementsysteme besteht die Möglichkeit einer Fördermittelberatung.


    Als Ihr Dienstleister übernehmen wir dabei alle Formalitäten zur Beschaffung dieser staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Dazu gehören unter anderem:

    1

    Durchführung eines Beratungsgesprächs

    2

    Ermittlung des maximalen Förderbetrags

    3

    Antragstellung

    4

    Durchführung aller Formalitäten zum Fördermittelabruf

    Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA Fördermittel

    Die BAFA-Förderung ist ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden bietet.

    Sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen können BAFA-Fördermittel beantragen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation von effizienten Heizsystemen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen), energetische Gebäudesanierungen, und der Einsatz erneuerbarer Energien.

    Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme. Zum Beispiel können für Wärmepumpen bis zu 35% der förderfähigen Kosten und für energieeffiziente Sanierungen bis zu 20% der Investitionskosten übernommen werden.

    Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Vor Beginn der Maßnahme muss ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweise einzureichen, um die Auszahlung zu erhalten.

    Alternativ bieten wir einen Rundum-Service zum Thema BAFA Fördermittelbeantragung. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und setzen für Sie den höchstmöglich Förderbetrag um, mit Expertise, Know-how und Erfahrung.

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