Ihre Zufriedenheit steht an erster Stelle. Deshalb bestehen wir auf eine professionelle und allumfassende Beratung, bevor wir ein gemeinsames Projekt starten.
Von der Dokumentensichtung bis hin zum Behördenmanagement, Sie profitieren von mehr als 17 Jahren Erfahrung als Branchenprofi für Zertifizierungen, Managementsysteme und Datenschutz.
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt) ist eine rechtliche Regelung, die den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet, die ihrerseits Informationen über Missstände, Rechtsverstöße oder ggf. Fehlverhalten melden.
Mit Renovatio haben Sie den richtig Partner an Ihrer Seite, wenn es um eine fachgerechte Umsetzung des Hinweisgeber-Schutzgesetzes in Ihrem Unternehmen geht. Vertrauen Sie auf über 17 Jahre Erfahrung im Bereich Managementsysteme und Datenschutz.
Unser Ziel in einem gemeinsamen Projekt ist es, Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Lassen Sie sich jetzt beraten zum Thema Hinweisgeber-Schutzgesetz.
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Die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) verpflichten die Unternehmen sich daran zu halten und dieses umzusetzen.
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sollten mit der Umsetzung schon begonnen haben. Idealerweise ist die Implementierungsphase abgeschlossen. Für Unternehmen die zwischen 50 und 249 Beschäftigte haben, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Für kleinere Unternehmen, also unter 50 Beschäftigte, ist das Hinweisgeberschutzgesetz nicht verpflichtend.
Grundsätzlich sollte eine sogenannte interne Meldestelle (§ 12 HinSchG) im Unternehmen eingerichtet und in Betrieb genommen worden sein.
Bei allen Unternehmen gibt es aber die Möglichkeit, dass Hinweisgebende (sogenannte Whistleblower) sich an einer externen Meldestelle wenden können. In der Regel handelt es sich dabei um eine Stelle bei einer Bundes- oder Landesbehörde, die thematisch dafür zuständig ist, wie z.B. das Bundesamt für Justiz.
Hinweisgeber sind Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen. Hierbei handelt es sich um Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit diese melden, also i.d.R. Beschäftigte eines Unternehmens.
Interne Meldestellen können/kann eine interne Person im Unternehmen oder ein externer Dritter (Datenschutzbeauftragter, Rechtsanwalt, Ombudsmann etc.) sein (§ 14 Abs. 1 HinSchG). Externe Dritte ist der öffentliche Bereich, z.B. das Bundesjustizministerium.
Es droht ein Verstoß für das Unternehmen in Höhe von 20.000 Euro
Es droht ein Bußgeld für das Unternehmen in Höhe 50.000 Euro.
1. Förderung von Transparenz: Der Hinweisgeber meldet Verstöße an die interne Meldestelle. Dies sollte zur Aufdeckung von evtl. Missständen beitragen und sorgt dafür, dass das Vertrauen in Ihrem Unternehmen weiter gestärkt wird.
2. Rechtliche Absicherung: Whistleblower sind oft besorgt über mögliche rechtliche Konsequenzen oder berufliche Nachteile. Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt sicher, dass sie vor Repressalien geschützt sind, sofern diese im Rahmen des Gesetzes handeln.
3. Verhinderung von Fehlverhalten: Ihr Unternehmen kann von internen Meldungen profitieren , da diese dazu beitragen sollten, mögliche Rechtsverstöße bzw. Missstände zu erkennen und zu korrigieren. Dies wiederum könnte finanzielle und sogar rechtliche Risiken minimieren.
Die Zeit, die ein Unternehmen benötigt, um ein Hinweisgebersystem zu implementieren, kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Dies ist i.d.R. abhängig von der Größe und Komplexität des Unternehmens, dem aktuellen Stand der Datenschutzmaßnahmen, den bestehenden Prozessen und Ressourcen sowie den spezifischen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Dann sind Sie bei uns richtig. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter, um das Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Als externer zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV) sowie Datenschutzmanager wirken wir in Ihrem Unternehmen auf die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit (=IT-Sicherheit) hin.
BAFA Fördermittel
FÖRDERMITTEL-BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN
Für alle von uns angebotenen Qualitätsmanagementsysteme besteht die Möglichkeit einer Fördermittelberatung.
Als Ihr Dienstleister übernehmen wir dabei alle Formalitäten zur Beschaffung dieser staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Dazu gehören unter anderem:
Durchführung eines Beratungsgesprächs
Ermittlung des maximalen Förderbetrags
Antragstellung
Durchführung aller Formalitäten zum Fördermittelabruf
Sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen können BAFA-Fördermittel beantragen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation von effizienten Heizsystemen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen), energetische Gebäudesanierungen, und der Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme. Zum Beispiel können für Wärmepumpen bis zu 35% der förderfähigen Kosten und für energieeffiziente Sanierungen bis zu 20% der Investitionskosten übernommen werden.
Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Vor Beginn der Maßnahme muss ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweise einzureichen, um die Auszahlung zu erhalten.
Alternativ bieten wir einen rund-um Service zum Thema BAFA Fördermittelbeantragung. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und setzen für Sie den höchstmöglich Förderbetrag um, mit Expertise, Knowhow und Erfahrung.
Portfolio | Renovatio GmbH
Die Renovatio GmbH bietet ein umfangreiches Portfolio aus Managementsystemen, Datenschutz und IT-Sicherheit.
Management-Systeme
Wir etablieren Ihr Wunsch-Managementsystem in Ihrem Unternehmen. Sie profitieren von klaren Abläufen, einer schnellen Abwicklung und minimalen bürokratischen Aufwänden. Konzentrieren Sie sich auf das große Ganze, wir erledigen die Details.
Datenschutz-Beratung
Mit der Renovatio GmbH haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite, wenn es um eine externe Datenschutzberatung geht. Wir beantworten gerne Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
IT-Sicherheit
Seit der Gründung unseres Unternehmens im Jahre 2008 setzen wir bei unseren Kunden auf eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir fokussieren unsere Ziele auf die ganzheitliche Betrachtung und Begleitung unserer Kunden im Hinblick auf die Optimierung ihrer Geschäftsprozesse.
Sie wünschen sich eine persönliche Beratung oder haben tiefergehende Fragen rund um das Thema Datenschutz, Managementsysteme oder IT-Sicherheit?
Ab sofort können Sie eine persönliche Videokonferenz mit unseren Experten vereinbaren.
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