Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Daher legen wir großen Wert auf eine fundierte und umfassende Beratung, bevor wir gemeinsam ein Projekt starten.
Von der Prüfung Ihrer Dokumente bis zum Behördenmanagement!
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Datenschutz, Managementsysteme und Zertifizierungen.
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, in Kraft.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet rechtlichen Schutz für Personen, die Missstände, Rechtsverstöße oder Fehlverhalten in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen melden.
Ziel ist es, Hinweisgeber vor Repressalien wie Kündigung oder Diskriminierung zu schützen und so die Aufdeckung von Fehlverhalten zu fördern.
Mit Renovatio setzen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz effizient und gesetzeskonform um. Unser zertifizierter Datenschutzbeauftragter gewährleistet, dass Ihr Meldesystem sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht, als auch datenschutzkonform integriert wird.
Durch die enge Verzahnung von Datenschutz, Hinweisgeberschutz und bestehenden Managementsystemen – wie ISO-Zertifizierungen – stärken wir Ihre internen Prozesse und unterstützen Sie bei der Einhaltung von DS-GVO rechtlichen Vorgaben und Zertifizierungsstandards.
Vertrauen Sie auf unsere umfassende Expertise für eine effektive und nachhaltige Implementierung.
In einem gemeinsamen Projekt ist es unser Ziel, Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Lassen Sie sich jetzt zum Hinweisgeberschutzgesetz beraten.
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Kaiserswerther Straße 215
40474 Düsseldorf
Von der Whistleblower-Richtlinie sind alle Unternehmen betroffen, die in der EU tätig sind und bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören:
1. Öffentliche Einrichtungen: Alle staatlichen und kommunalen Behörden.
2. Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern: Dazu zählen sowohl große Unternehmen als auch mittelständische Betriebe.
3. Unternehmen in bestimmten Branchen: Z.B. Finanzdienstleistungen, Energie, Gesundheitswesen und andere regulierte Sektoren, unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
Die Richtlinie gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die Geschäfte in der EU tätigen, sofern sie mit den oben genannten Kriterien in Verbindung stehen.
Ziel ist es, einen einheitlichen Schutz für Hinweisgeber in verschiedenen Sektoren und Unternehmensgrößen zu gewährleisten.
Hinweisgeber sind Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen. Hierbei handelt es sich um Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit diese melden, also i.d.R. Beschäftigte eines Unternehmens.
Interne Meldestellen können/kann eine interne Person im Unternehmen oder ein externer Dritter (Datenschutzbeauftragter, Rechtsanwalt, Ombudsmann etc.) sein (§ 14 Abs. 1 HinSchG). Externe Dritte ist der öffentliche Bereich, z.B. das Bundesjustizministerium.
Es droht ein Verstoß für das Unternehmen in Höhe von 20.000 Euro
Es droht ein Bußgeld für das Unternehmen in Höhe 50.000 Euro.
1. Förderung von Transparenz: Der Hinweisgeber meldet Verstöße an die interne Meldestelle. Dies sollte zur Aufdeckung von evtl. Missständen beitragen und sorgt dafür, dass das Vertrauen in Ihrem Unternehmen weiter gestärkt wird.
2. Rechtliche Absicherung: Whistleblower sind oft besorgt über mögliche rechtliche Konsequenzen oder berufliche Nachteile. Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt sicher, dass sie vor Repressalien geschützt sind, sofern diese im Rahmen des Gesetzes handeln.
3. Verhinderung von Fehlverhalten: Ihr Unternehmen kann von internen Meldungen profitieren , da diese dazu beitragen sollten, mögliche Rechtsverstöße bzw. Missstände zu erkennen und zu korrigieren. Dies wiederum könnte finanzielle und sogar rechtliche Risiken minimieren.
Die Zeit, die ein Unternehmen benötigt, um ein Hinweisgebersystem zu implementieren, kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Dies ist i.d.R. abhängig von der Größe und Komplexität des Unternehmens, dem aktuellen Stand der Datenschutzmaßnahmen, den bestehenden Prozessen und Ressourcen sowie den spezifischen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Dann sind Sie bei uns richtig. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter, um das Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Als externer zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV) sowie Datenschutzmanager wirken wir in Ihrem Unternehmen auf die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit (=IT-Sicherheit) hin.
BAFA Fördermittel
FÖRDERMITTEL-BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN
Für alle von uns angebotenen Qualitätsmanagementsysteme besteht die Möglichkeit einer Fördermittelberatung.
Als Ihr Dienstleister übernehmen wir dabei alle Formalitäten zur Beschaffung dieser staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Dazu gehören unter anderem:
Durchführung eines Beratungsgesprächs
Ermittlung des maximalen Förderbetrags
Antragstellung
Durchführung aller Formalitäten zum Fördermittelabruf
Sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen können BAFA-Fördermittel beantragen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation von effizienten Heizsystemen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen), energetische Gebäudesanierungen, und der Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme. Zum Beispiel können für Wärmepumpen bis zu 35% der förderfähigen Kosten und für energieeffiziente Sanierungen bis zu 20% der Investitionskosten übernommen werden.
Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Vor Beginn der Maßnahme muss ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweise einzureichen, um die Auszahlung zu erhalten.
Alternativ bieten wir einen Rundum-Service zum Thema BAFA Fördermittelbeantragung. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und setzen für Sie den höchstmöglich Förderbetrag um, mit Expertise, Know-how und Erfahrung.
<span data-metadata=""><span data-buffer="">Portfolio | Renovatio GmbH
Die Renovatio GmbH bietet ein umfangreiches Portfolio aus Managementsystemen, Datenschutz und IT-Sicherheit.
Management-Systeme
Wir etablieren Ihr Wunsch-Managementsystem in Ihrem Unternehmen. Sie profitieren von klaren Abläufen, einer schnellen Abwicklung und minimalen bürokratischen Aufwänden. Konzentrieren Sie sich auf das große Ganze, wir erledigen die Details.
Datenschutz-Beratung
Die Renovatio GmbH ist Ihr kompetenter Partner für externe Datenschutzberatung. Wir beantworten gerne Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
IT-Sicherheit
Strategische Sicherheit für Ihre unternehmensinterne IT. Wir sind Experten für IT-Sicherheit und stehen Ihnen gerne bei der Implementierung eines IT-Sicherheitskonzepts zur Seite.
Seit der Gründung unseres Unternehmens im Jahre 2008 setzen wir bei unseren Kunden auf eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir fokussieren unsere Ziele auf die ganzheitliche Betrachtung und Begleitung unserer Kunden im Hinblick auf die Optimierung ihrer Geschäftsprozesse.
Sie wünschen sich eine persönliche Beratung oder haben tiefergehende Fragen rund um das Thema Datenschutz, Managementsysteme oder IT-Sicherheit?
Ab sofort können Sie eine persönliche Videokonferenz mit unseren Experten vereinbaren.
Kaiserswerther Straße 215
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Fax: +49 (0) 211 54 080 25
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