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AZAV-Zertifizierung!

Wir beraten und begleiten Sie, bis hin zur Zertifizierung.

Unsere AZAV-Beratung führt Unternehmen erfolgreich zur Trägerzulassung und Maßnahmenzertifizierung.

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV bildet seit dem 01.04.2012 die Grundlage für eine AZAV-Zertifizierung, also die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Nach dieser Verordnung muss ein Unternehmen sich und seine arbeitsfördernden Maßnahmen durch eine Zertifizierungsstelle (z.B. TÜV, Zertpunkt) auf der Grundlage des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) und der AZAV akkreditieren lassen.

Die gesetzlichen Vorgaben des SGB III fordern eine Trägerzulassung nach der AZAV. Diese ist notwendig, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:

  1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  2. Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
  3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
  4. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
  5. Transferleistungen
  6. Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung

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Ohne Umwege zum AZAV-Zertifikat. Wir helfen Ihnen gerne mit einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung weiter!

Das Zertifikat der Trägerzulassung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Die Maßnahmenzulassung erfolgt in der Regel für drei Jahre.

Nutzen Sie die Vorteile einer AZAV-Zertifizierung:

  • Als AZAV-Bildungsträger können Sie Ihre Bildungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Form von Aktivierungs- und Bildungsgutscheinen gegenüber der Agentur für Arbeit geltend machen.
  • Das Zertifikat ist ein Qualitätssiegel für Ihr Unternehmen und Ihre Maßnahmen. Dies wird von potentiellen Teilnehmenden, aber auch von anderen interessierten Parteien wahrgenommen.
  • Sie haben die Möglichkeit, an Ausschreibungen der Agentur für Arbeit teilzunehmen.
  • Durch eine werbewirksame Präsentation der AZAV-Zertifizierung haben Sie gegenüber Ihren Mitbewerbern einen Wettbewerbsvorteil.
  • Sie verbessern mit einer AZAV-Zertifizierung Ihr Image als Bildungsträger.
AZAV Logo

Die Erteilung einer AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung erfolgt über eine Zertifizierungsstelle und wird von unserer Seite beratend begleitet.

Mit der abschließenden Trägerzulassung bescheinigt die Zertifizierungsgesellschaft dem Unternehmen ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem.

Im Anschluss an die Trägerzulassung ist auch für die Maßnahmen der Arbeitsförderung eine Zulassung durch eine Zertifizierungsstelle erforderlich.

So führen wir Sie zur AZAV-Zertifizierung:

Wir verstehen uns als Ihr Begleiter auf dem Weg zu einer AZAV-Zertifizierung. Dabei analysieren wir in einem ersten Schritt bei Ihnen vor Ort die bestehenden Abläufe und Strukturen und ermitteln zusammen mit Ihnen, an welchen Stellen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Anforderungen der AZAV besteht. Dies betrifft die Anforderungen an das Management und an die Maßnahmen.

Wir übernehmen darüber hinaus auch gerne die Rolle eines internen Partners und unterstützen Sie bei der Umsetzung der festgestellten Anpassungen. Hierbei organisieren und entwickeln wir – immer in Absprache mit Ihnen und auf Basis der festgestellten Notwendigkeiten – Prozesse und deren Dokumentation, außerdem kalkulieren wir Maßnahmen und realisieren diese.

Nach Abschluss des Vorgangs stehen wir Ihnen auch weiterhin als Partner für die fortlaufende Entwicklung Ihres Unternehmens zur Verfügung.

Für die Erstellung der QM-Dokumentation schildern Sie uns Ihre internen Abläufe, Dienstleistungen und Anforderungen. Diese Angaben nutzen wir zur Erstellung Ihrer QM-Dokumentation.

Sollten Sie bereits eigene Dokumente entwickelt haben, prüfen wir diese in Bezug auf die AZAV-Anforderungen und binden sie in die Dokumentation mit ein.

Das Ergebnis dieser Dokumentation ist ein QMS-Handbuch für Bildungsträger.

Im Bereich der Trägerzulassung stellen wir alle relevanten QM-Dokumente, z. B. das Management-Review (Managementbewertung), zur Verfügung, so dass diese nicht neu erarbeitet werden müssen. Sie profitieren dabei von ausgereiften QM-Vorlagen. Unsere Beratung nach AZAV ist insofern immer individuell und bedarfsgerecht abgestimmt.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung der kompletten für die Zertifizierung notwendigen Dokumentation
  • Sichtung bereits vorhandener Unterlagen
  • Besprechung interner Abläufe (Prozessanalyse)
  • Bestimmung der notwendigen Nachweise und Dokumente
  • Erstellung eines Maßnahmenplans für die nächsten Schritte
  • Erstellung eines AZAV-Handbuchs für Bildungsträger
  • Durchführung eines internen Audits (inkl. Auditbericht)
  • Unterstützung bei der Durchführung einer Managementbewertung
  • Vorbereitung und Organisation des Audits durch die Zertifizierungsstelle
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln

Fragen und Antworten zur AZAV-Zulassung für Bildungsträger

Wer ist für die Zulassung zuständig?

Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sind sogenannte Fachkundige Stellen zuständig. Diese verfügen ihrerseits über eine Zertifizierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und werden aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktdienstleister tätig.

Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sind sogenannte Fachkundige Stellen zuständig. Diese verfügen ihrerseits über eine Zertifizierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und werden aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktdienstleister tätig.

Was ist eine Fachkundige Stelle (FKS)?

Fachkundige Stellen (FKS) sind bestimmte Zertifizierungsgesellschaften, z. B. der TÜV Rheinland und Zertpunkt, die eine Zertifizierung nach AZAV bei den Bildungsträgern durchführen können. Mit dieser erhalten die Bildungsträger die Zulassung, Maßnahmen für die Teilnehmer der Arbeitsagentur durchführen zu dürfen. Der Begriff FKS ist von der Bundesagentur für Arbeit eingeführt worden und attestiert diesen Gesellschaften die Fachkunde, eine Zertifizierung im Bereich der Arbeitsförderung (AZAV) durchzuführen. Eine FKS wird von der DAkkS (nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland) überwacht und akkreditiert.

Was prüft die Fachkundige Stelle?

Die Fachkundige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung nach den §§ 176 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
erfüllt sind.

Wie lange ist die Trägerzulassung gültig?

Die Trägerzulassung wird für längstens fünf Jahre erteilt.

Wie ist das Zulassungsverfahren nach AZAV gegliedert und welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung vorliegen?

Das Zulassungsverfahren ist dreistufig gegliedert:

Stufe 1: Trägerzulassung nach AZAV

Die Trägerzulassung nach AZAV ist für alle Träger verpflichtend, die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • personelle und fachliche Eignung
  • ein Qualitätsmanagementsystem, das mit den Forderungen der AZAV übereinstimmt
  • angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Kenntnisse des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes
  • ein Leitbild, das sich am Kunden orientiert
  • rechtliche Korrektheit der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Träger und Teilnehmenden

Stufe 2: Maßnahmenzulassung nach AZAV

Im Rahmen der Maßnahmenzulassung werden Basisanforderungen an die Gutscheinmaßnahmen gestellt.

Hier wird geprüft, ob das Maßnahmenkonzept

  • eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt,
  • zweckmäßig ist,
  • wirtschaftlich und sparsam kalkuliert ist, d. h., dass die Kosten der Maßnahme angemessen sind und sich am Bundes-Durchschnittskostensatz (B-DKS) orientieren,
  • angemessene Teilnahmebedingungen bietet.

Stufe 3: Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Für eine Maßnahmenzulassung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 Sozialgesetzbuch (SGB) durch die Fachkundige Stelle gelten ergänzend die Anforderungen der nachfolgenden Absätze.

Eine Maßnahme ist zuzulassen, wenn

  • durch sie berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten, erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden oder ein beruflicher Aufstieg ermöglicht wird,
  • sie einen beruflichen Abschluss vermittelt oder die Weiterbildung in einem Betrieb, die zu einem solchen Abschluss führt, unterstützend begleitet
  • oder wenn sie zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt

und mit einem Zeugnis, das Auskunft über den Inhalt des vermittelten Lehrstoffs gibt, abschließt. Sofern es dem Wiedereingliederungserfolg förderlich ist, soll die Maßnahme im erforderlichen Umfang Grundkompetenzen vermitteln und betriebliche Lernphasen vorsehen.

Damit ein Träger und/ oder eine Maßnahme zugelassen und AZAV-zertifiziert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Dabei werden unterschiedlich Faktoren begutachtet, wie z.B.: Vermögen, Organisations- und Personalstruktur, Räumlichkeiten, Methoden, Angebote und Maßnahmenaufstellung etc.

Das Bundeministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt diese Voraussetzung allen Interessenten unter folgendem Link zur Verfügung (§2 und §3): https://www.gesetze-im-internet.de/azav/BJNR050400012.html

Wie lange ist eine Maßnahmenzulassung nach AZAV gültig?

Die Maßnahmenzulassung erfolgt in der Regel für längstens drei Jahre.

AZAV-Handbuch für Bildungsträger?

Für den Nachweis eines bestehenden QM-Systems ist ein Handbuch für Bildungsträger erforderlich. Sofern man das QM-System nicht beispielsweise anhand einer Zertifizierung nach ISO 9001 nachweisen kann, gilt es, die geforderten Mindestanforderungen aus der AZAV und die Empfehlungen des Beirats umzusetzen. Hierbei profitieren Sie von unserer jahrelangen Branchenerfahrung, denn die zur Erstellung des AZAV-Handbuchs notwendigen QM-Dokumente müssen dank unserer ausgereiften QM-Vorlagen nicht neu erarbeitet werden. Wir berücksichtigen Ihre individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse, so dass eine kundenspezifische Lösung entsteht.

AZAV-Dokumentation?

Die AZAV stellt verschiedene Dokumentationsanforderungen an ein Unternehmen. Das AZAV-Handbuch für Bildungsträger stellt dabei einen idealen Leitfaden im Unternehmen dar. Unser Handbuch bearbeitet in verständlicher Form die jeweiligen QM-Bereiche – angefangen von Management-Regelungen bis hin zu prozessrelevanten Themen.

Die AZAV-Trägerzulassung erfolgt durch eine Prüfung der von Ihnen vorab zur Verfügung gestellten relevanten Dokumente. Daran schließt ein Audit durch den Zertifizierer vor Ort im Unternehmen an. Was Sie belegen müssen, regelt die AZAV.

Wie berechne ich die Kosten für AZAV-Maßnahmen?

Die Preise der AZAV-Maßnahmen werden auf Basis der Bundesdurchschnittskostensätze festgelegt. Diese definieren, was eine Stunde pro Teilnehmer maximal kosten darf. Für jede Maßnahme muss daher ein solcher Kostensatz aus der Auflistung ausgewählt und eine Kalkulation erstellt werden, die diesen Kostensatz rechtfertigt und belegt.  

Die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der beruflichen Bildung:

Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) Stand: 3. Juni 2019 (FbW)

Die Durchschnittskosten von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung:

Bundes-Durchschnittskostensätze Stand: 3. Juni 2019 (AbE)

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Mein Unternehmen hat bereits ein Qualitätsmanagementsystem - reicht das nicht?

Ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem erfüllt bereits eine Vielzahl der AZAV-Anforderungen, allerdings weder die formalen, noch die an die Maßnahmen gestellten Kriterien. Die Belegpflicht aus der AZAV findet sich in keinem anderen Managementsystem wieder und muss daher unbedingt beachtet werden.

Welche Unternehmen können sich nach AZAV zertifizieren lassen?

Wenn Ihr Unternehmen Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III anbieten möchte, muss es sich nach AZAV durch eine Fachkundige Stelle zertifizieren lassen. Dabei ist es irrelevant, ob das Unternehmen diese Maßnahmen selbst durchführt oder durchführen lässt. Die Durchführung kann sowohl durch Bildungsträger, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur Berufswahl und Berufsausbildung, zur beruflichen Weiterbildung oder Transferleistungen anbieten, als auch durch Träger, die Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben erbringen, sowie durch private Arbeitsvermittler erfolgen.

Wie wende ich die AZAV nach erfolgreicher Zertifizierung in meinem Unternehmen an?

Der richtige Einsatz der AZAV nach der erfolgreichen Zertifizierung ist wichtig, um die jährlichen Audits durch den Zertifizierer zu bestehen und somit die AZAV gültig zu halten. Wir begleiten Sie während dieses Zeitraums (Gültigkeit drei Jahre für die Maßnahmen bzw. fünf Jahre für die Trägerzulassung) und stellen sicher, dass die AZAV in Ihrem Unternehmen entsprechend der Vorgaben eingesetzt wird. Im Fall von Fehlentwicklungen steuern wir mit Ihnen nach und korrigieren diese.

Wer führt den jährlichen Überwachungsaudit nach der erfolgreichen Zertifizierung in Ihrem Unternehmen durch?

Der jährliche Überwachungsaudit wird von der Zertifizierungsstelle durchgeführt.

Überwachungsaudit?

Der jährliche Überwachungsaudit gilt der Sicherung der AZAV-Qualitätsrichtlinien im Unternehmen. Im Fall vom Nichtbestehen des jährlichen Folgeaudit kann die AZAV-Zertifizierung wieder aberkannt werden. Daher ist eine stete Begleitung des AZAV-Einsatzes im Unternehmen zu empfehlen.

Eine AZAV-Zertifizierung sieht auf den ersten Blick kompliziert und aufwendig aus. Viele Unternehmen befürchten Hürden und Auflagen, die sie nicht erfüllen können.

Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite können Sie jedoch sicher sein, dass Ihre AZAV-Zertifizierung keine unlösbare Herausforderung ist. Deswegen empfiehlt es sich, von Anfang an einen Experten auf den Weg zu Ihrer AZAV-Zertifizierung zu finden.

Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch.

Eine Beratung lohnt sich immer

Viele Fragen zum Thema AZAV wie z.B. Kosten, Dauer und Voraussetzungen lassen sich oft nur in einem persönlichen Gespräch klären. Daher bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.

FÖRDERMITTELBERATUNG

Für alle von uns angebotenen Qualitätsmanagementsysteme besteht die Möglichkeit einer Fördermittelberatung.

Als Ihr Dienstleister übernehmen wir dabei alle Formalitäten zur Beschaffung dieser staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Dazu gehören unter anderem:

  • Durchführung eines Beratungsgesprächs
  • Ermittlung des maximalen Förderbetrags
  • Antragstellung
  • Durchführung aller Formalitäten zum Fördermittelabruf

Renovatio übernimmt in Ihrem Auftrag automatisch die direkte Kommunikation mit allen wichtigen Prüfstellen und Behörden.

Alle Informationen zum Thema Fördermittel finden Sie auf der Webseite: https://leitstelle.org/

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