Renovatio ist Ihr Spezialist für Managementsysteme und Datenschutz/IT-Sicherheit. Mit fundierter Fach- und Sachkompetenz entwickeln wir individuelle Lösungen, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind.
Heinz Nikolaus
Geschäftsführender Inhaber

AZAV Zertifizierung

Mit der Renovatio GmbH schnell und zuverlässig zu Ihrem Zertifikat

Effiziente Prozesse
01.

Mit einem Managementsystem steigern Sie die Effizienz Ihrer Geschäftsprozesse und sichern nachhaltig Ihren Erfolg. Unsere Experten unterstützen Sie bei einer erfolgreichen Umsetzung.

Optimierung durch Zertifizierung
Vertrauen schaffen
02.
Eine Zertifizierung signalisiert Ihren Kunden und Partnern, dass Ihr Unternehmen für Qualität und Zuverlässigkeit steht. Lassen Sie sich von uns durch den gesamten Zertifizierungsprozess begleiten.
Qualität und Zuverlässigkeit
Qualitätsmanagement
03.

Unsere AZAV-Beratung führt Unternehmen erfolgreich zur Trägerzulassung und Maßnahmenzertifizierung.

AZAV Zertifizierung

Ihre Roadmap zum Erfolg: AZAV Zertifizierung für Unternehmen

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV bildet seit dem 01.04.2012 die Grundlage für eine AZAV-Zertifizierung, also die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Nach dieser Verordnung muss ein Unternehmen sich und seine arbeitsfördernden Maßnahmen durch eine Zertifizierungsstelle (z.B. TÜV, Zertpunkt) auf der Grundlage des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) und der AZAV akkreditieren lassen.

Die gesetzlichen Vorgaben des SGB III fordern eine Trägerzulassung nach der AZAV. Diese ist notwendig, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:

Sichern Sie sich jetzt Ihr Zertifikat

Ihre Wunschzertifizierung ist nur einen Schritt entfernt. Die Renovatio GmbH erledigt den gesamten Ablauf. Sie behalten das große Ganze im Auge und wir realisieren Ihr Zertifikat.

Kaiserswerther Straße 215
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    AZAV FAQ

    Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sind sogenannte Fachkundige Stellen zuständig. Diese verfügen ihrerseits über eine Zertifizierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und werden aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktdienstleister tätig.

    Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sind sogenannte Fachkundige Stellen zuständig. Diese verfügen ihrerseits über eine Zertifizierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und werden aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktdienstleister tätig.

    Fachkundige Stellen (FKS) sind bestimmte Zertifizierungsgesellschaften, z. B. der TÜV Rheinland und Zertpunkt, die eine Zertifizierung nach AZAV bei den Bildungsträgern durchführen können. Mit dieser erhalten die Bildungsträger die Zulassung, Maßnahmen für die Teilnehmer der Arbeitsagentur durchführen zu dürfen. Der Begriff FKS ist von der Bundesagentur für Arbeit eingeführt worden und attestiert diesen Gesellschaften die Fachkunde, eine Zertifizierung im Bereich der Arbeitsförderung (AZAV) durchzuführen. Eine FKS wird von der DAkkS (nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland) überwacht und akkreditiert.

    Die Fachkundige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung nach den §§ 176 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erfüllt sind.

    Das Zulassungsverfahren ist dreistufig gegliedert:


    Stufe 1: Trägerzulassung nach AZAV

    Die Trägerzulassung nach AZAV ist für alle Träger verpflichtend, die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen:


    • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
    • personelle und fachliche Eignung
    • ein Qualitätsmanagementsystem, das mit den Forderungen der AZAV übereinstimmt
    • angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    • Kenntnisse des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes
    • ein Leitbild, das sich am Kunden orientiert
    • rechtliche Korrektheit der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Träger und Teilnehmenden

    Stufe 2: Maßnahmenzulassung nach AZAV

    Im Rahmen der Maßnahmenzulassung werden Basisanforderungen an die Gutscheinmaßnahmen gestellt. Hier wird geprüft, ob das Maßnahmenkonzept


    • eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt,
    • zweckmäßig ist,
    • wirtschaftlich und sparsam kalkuliert ist, d. h., dass die Kosten der Maßnahme angemessen sind und sich am Bundes-Durchschnittskostensatz (B-DKS) orientieren,
    • angemessene Teilnahmebedingungen bietet.

    Stufe 3: Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

    Für eine Maßnahmenzulassung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 Sozialgesetzbuch (SGB) durch die fachkundige Stelle gelten ergänzend die Anforderungen der nachfolgenden Absätze.

    Eine Maßnahme ist zuzulassen, wenn


    • durch sie berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten, erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden oder ein beruflicher Aufstieg ermöglicht wird,
    • sie einen beruflichen Abschluss vermittelt oder die Weiterbildung in einem Betrieb, die zu einem solchen Abschluss führt, unterstützend begleitet
    • oder wenn sie zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt

    und mit einem Zeugnis, das Auskunft über den Inhalt des vermittelten Lehrstoffs gibt, abschließt. Sofern es dem Wiedereingliederungserfolg förderlich ist, soll die Maßnahme im erforderlichen Umfang Grundkompetenzen vermitteln und betriebliche Lernphasen vorsehen.


    Damit ein Träger und/ oder eine Maßnahme zugelassen und AZAV-zertifiziert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.


    Dabei werden unterschiedlich Faktoren begutachtet, wie z.B.: Vermögen, Organisations- und Personalstruktur, Räumlichkeiten, Methoden, Angebote und Maßnahmenaufstellung etc.


    Das Bundeministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt diese Voraussetzung allen Interessenten unter folgendem Link zur Verfügung (§2 und §3): https://www.gesetze-im-internet.de/azav/BJNR050400012.html

    Die Maßnahmenzulassung erfolgt in der Regel für längstens drei Jahre.
    Für den Nachweis eines bestehenden QM-Systems ist ein Handbuch für Bildungsträger erforderlich. Sofern man das QM-System nicht beispielsweise anhand einer Zertifizierung nach ISO 9001 nachweisen kann, gilt es, die geforderten Mindestanforderungen aus der AZAV und die Empfehlungen des Beirats umzusetzen. Hierbei profitieren Sie von unserer jahrelangen Branchenerfahrung, denn die zur Erstellung des AZAV-Handbuchs notwendigen QM-Dokumente müssen dank unserer ausgereiften QM-Vorlagen nicht neu erarbeitet werden. Wir berücksichtigen Ihre individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse, so dass eine kundenspezifische Lösung entsteht.

    Die AZAV stellt verschiedene Dokumentationsanforderungen an ein Unternehmen. Das AZAV-Handbuch für Bildungsträger stellt dabei einen idealen Leitfaden im Unternehmen dar. Unser Handbuch bearbeitet in verständlicher Form die jeweiligen QM-Bereiche – angefangen von Management-Regelungen bis hin zu prozessrelevanten Themen.


    Die AZAV-Trägerzulassung erfolgt durch eine Prüfung der von Ihnen vorab zur Verfügung gestellten relevanten Dokumente. Daran schließt ein Audit durch den Zertifizierer vor Ort im Unternehmen an. Was Sie belegen müssen, regelt die AZAV.

    Die Preise der AZAV-Maßnahmen werden auf Basis der Bundesdurchschnittskostensätze festgelegt. Diese definieren, was eine Stunde pro Teilnehmer maximal kosten darf. Für jede Maßnahme muss daher ein solcher Kostensatz aus der Auflistung ausgewählt und eine Kalkulation erstellt werden, die diesen Kostensatz rechtfertigt und belegt.


    Die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der beruflichen Bildung: Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) Stand: 3. Juni 2019 (FbW)


    Die Durchschnittskosten von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Bundes-Durchschnittskostensätze Stand: 3. Juni 2019 (AbE)

    Ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem erfüllt bereits eine Vielzahl der AZAV-Anforderungen, allerdings weder die formalen, noch die an die Maßnahmen gestellten Kriterien. Die Belegpflicht aus der AZAV findet sich in keinem anderen Managementsystem wieder und muss daher unbedingt beachtet werden.

    Wenn Ihr Unternehmen Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III anbieten möchte, muss es sich nach AZAV durch eine Fachkundige Stelle zertifizieren lassen. Dabei ist es irrelevant, ob das Unternehmen diese Maßnahmen selbst durchführt oder durchführen lässt. Die Durchführung kann sowohl durch Bildungsträger, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur Berufswahl und Berufsausbildung, zur beruflichen Weiterbildung oder Transferleistungen anbieten, als auch durch Träger, die Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben erbringen, sowie durch private Arbeitsvermittler erfolgen.

    Der richtige Einsatz der AZAV nach der erfolgreichen Zertifizierung ist wichtig, um die jährlichen Audits durch den Zertifizierer zu bestehen und somit die AZAV gültig zu halten. Wir begleiten Sie während dieses Zeitraums (Gültigkeit drei Jahre für die Maßnahmen bzw. fünf Jahre für die Trägerzulassung) und stellen sicher, dass die AZAV in Ihrem Unternehmen entsprechend der Vorgaben eingesetzt wird. Im Fall von Fehlentwicklungen steuern wir mit Ihnen nach und korrigieren diese.
    Der jährliche Überwachungsaudit wird von der Zertifizierungsstelle durchgeführt.

    Der jährliche Überwachungsaudit gilt der Sicherung der AZAV-Qualitätsrichtlinien im Unternehmen. Im Fall vom Nichtbestehen des jährlichen Folgeaudit kann die AZAV-Zertifizierung wieder aberkannt werden. Daher ist eine stete Begleitung des AZAV-Einsatzes im Unternehmen zu empfehlen.

    Eine AZAV-Zertifizierung sieht auf den ersten Blick kompliziert und aufwendig aus.

    Viele Unternehmen befürchten Hürden und Auflagen, die sie nicht erfüllen können. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite können Sie jedoch sicher sein, dass Ihre AZAV-Zertifizierung keine unlösbare Herausforderung ist. Deswegen empfiehlt es sich, von Anfang an einen Experten auf den Weg zu Ihrer AZAV-Zertifizierung zu finden.

    Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch.

    Eine Beratung lohnt sich immer

    Viele Fragen zum Thema AZAV wie z.B. Kosten, Dauer und Voraussetzungen lassen sich oft nur in einem persönlichen Gespräch klären. Daher bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.

    BAFA Fördermittel

    FÖRDERMITTEL-BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN

    Für alle von uns angebotenen Qualitätsmanagementsysteme besteht die Möglichkeit einer Fördermittelberatung.


    Als Ihr Dienstleister übernehmen wir dabei alle Formalitäten zur Beschaffung dieser staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Dazu gehören unter anderem:

    1

    Durchführung eines Beratungsgesprächs

    2

    Ermittlung des maximalen Förderbetrags

    3

    Antragstellung

    4

    Durchführung aller Formalitäten zum Fördermittelabruf

    Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA Fördermittel

    Die BAFA-Förderung ist ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden bietet.

    Sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen können BAFA-Fördermittel beantragen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation von effizienten Heizsystemen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen), energetische Gebäudesanierungen, und der Einsatz erneuerbarer Energien.

    Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme. Zum Beispiel können für Wärmepumpen bis zu 35% der förderfähigen Kosten und für energieeffiziente Sanierungen bis zu 20% der Investitionskosten übernommen werden.

    Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Vor Beginn der Maßnahme muss ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweise einzureichen, um die Auszahlung zu erhalten.

    Alternativ bieten wir einen rund-um Service zum Thema BAFA Fördermittelbeantragung. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und setzen für Sie den höchstmöglich Förderbetrag um, mit Expertise, Knowhow und Erfahrung.

    Portfolio | Renovatio GmbH

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